Kosten & Kassenleistung

Wir erklären Ihnen transparent, was Ihre Krankenkasse übernimmt, und was nicht. Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.

Gesetzlich Versicherte

Kinder und Jugendliche

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag eine kieferorthopädische Behandlung, sofern ein bestimmter Schweregrad vorliegt. Es gilt die sogenannte 80/20-Regelung:

  • 80 % der Kosten übernimmt die Krankenkasse sofort.
  • 20 % zahlen die Eltern zunächst selbst.

Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung werden diese 20 % vollständig zurückerstattet.

Erwachsene

Bei Erwachsenen übernehmen die Krankenkassen die Kosten, wenn eine schwerwiegende Bissfehlstellung vorliegt, die eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie notwendig macht.

Wenn zusätzlicher Komfort gewünscht wird, entstehen private Zusatzkosten. Diese besprechen wir im Voraus transparent und halten sie vertraglich fest. Auf Wunsch ist eine Ratenzahlung möglich.

Privat Versicherte

Ob eine Behandlung bei Ihnen oder Ihrem Kind übernommen wird, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Gerne prüfen wir das gemeinsam und unterstützen Sie bei der Klärung.

Kostenlose Erstberatung

Im Erstberatungstermin erklären wir Ihnen, welche Behandlung für Sie in Frage kommt, und was diese kostet.

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