Gesetzlich Versicherte
Kinder und Jugendliche
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag eine kieferorthopädische Behandlung, sofern ein bestimmter Schweregrad vorliegt. Es gilt die sogenannte 80/20-Regelung:
- 80 % der Kosten übernimmt die Krankenkasse sofort.
- 20 % zahlen die Eltern zunächst selbst.
Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung werden diese 20 % vollständig zurückerstattet.
Erwachsene
Bei Erwachsenen übernehmen die Krankenkassen die Kosten, wenn eine schwerwiegende Bissfehlstellung vorliegt, die eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie notwendig macht.
Wenn zusätzlicher Komfort gewünscht wird, entstehen private Zusatzkosten. Diese besprechen wir im Voraus transparent und halten sie vertraglich fest. Auf Wunsch ist eine Ratenzahlung möglich.
